Unterrichtsversäumnisse
ENTSCHULDIGUNGSPFLICHT
Jegliches Fernbleiben vom Unterricht muss entschuldigt werden.
VERSÄUMTE KLASSENARBEIT (KLAUSUR/TEST)
Versäumen Sie einen angesagten Klausur-, Klassenarbeits- bzw. Testtermin infolge eines nicht
vorhersehbaren Grundes (z.B. Krankheit) müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen im SEKRETARIAT
der Schule unter Angabe des Grundes entschuldigen. Bei nicht rechtzeitig oder gar nicht eingegangenen
Entschuldigungen kann der Fachlehrer die Note „ungenügend“ erteilen.
FEHLEN OHNE VERSÄUMTE KLASSENARBEIT (KLAUSUR/TEST)
Falls kein Leistungsnachweis versäumt wird, erhält der Klassenlehrer die Entschuldigung.
BEFREIUNGEN VOM SPORTUNTERRICHT
Eine Befreiung vom Sportunterricht mit Auswirkung auf die Zeugnisnote kann nur auf vorherigen
schriftlichen Antrag durch die Schulleitung erfolgen. In der Regel ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
FREISTELLUNGEN
Bei vorhersehbarem Fernbleiben (z.B. Führerscheinprüfung, geplanter Arztbesuch etc.), müssen Sie
sich im voraus befreien lassen. Über stundenweise Freistellungen entscheidet der Fachlehrer.
Befreiungen bis zu einem Tag kann der Klassenlehrer aussprechen. Für Freistellungen über einen Tag
hinaus ist die Schulleitung zuständig.
SCHULBESUCHSBOGEN
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Schulbesuchsbogen zur eigenen Kontrolle zu führen
und vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin abzeichnen zu lassen. Das ordentliche Führen des
Schulbesuchsbogen wird zweimal pro Schulhalbjahr vom Klassenlehrer überprüft.
KONSEQUENZEN BEI HÄUFIGEM FEHLEN

