Constantin-Vanotti-Schule
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 Änderung der Aufnahmevoraussetzungen in der

zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS) 

zum Schuljahr 2012/2013

 
Ab dem Schuljahr 2012/2013 können an den zweijährigen zur Fachschulreife führende Berufsfachschulen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden mit
 
1.
Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder
2. dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
3.
dem nach Besuch der Klasse 9 erteilten Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder dem nach Besuch der Klasse 8 erteilten Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf, oder
4. dem Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstands.
 
Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "befriedigend" erzielt wurde.